Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungsbedingungen

Für die von Ihnen gebuchte Finca, Ferienwohnung, Ferienhaus,
Bungalow oder Apartment gelten folgende Mietbedingungen, welche Bestandteil unserer Buchungsbestätigung sind:
Gertraude Schmitt  (Im Folgenden als Vermittler genannt)
wird lediglich als Vermittler zwischem dem Vermieter der Ferienunterkunft und dem Kunden tätig.
Die von uns verbindlichen anerkannten Kosten für Ihre
Urlaubsunterkunft entnehmen Sie bitte ihrer Buchungsbestätigung.
Wir berechnen pro Buchung und Objekt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 Euro.
Die Preise der angebotenen Ferienunterkünfte werden von uns inklusive
Nebenkosten und Steuern als Endpreise berechnet.

Verbrauchsmaterial, z.B. Seife, Wasch- und Spülmittel, Geschirrspülreiniger,
Toilettenpapier usw. wird vom Vermieter nicht gestellt.

Mit der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung zur Zahlung fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Werktagen auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten.
Sollte die Zahlung in der genannten Frist nicht auf dem Konto eingegangen sein,
sind wir berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren und die Reservierung für das gebuchte Objekt aufzuheben.
Die Restzahlung muss, bis auf wenige Ausnahmen,
in bar bei Schlüsselübergabe bezahlt werden.
Einzelheiten sowie den genauen Restbetrag entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung.
Der Vermittler übernimmt keinerlei Verantwortung für Zahlungen des Kunden auf den Mietpreis
an den Eigentümer oder einen Vertreter des Eigentümers.
Die Objekte können am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden.
Am Tage der Abreise ist das Mietobjekt um 10.00 Uhr zu räumen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von ihrer Buchung zurücktreten.
Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer entsprechenden Erklärung
(Email) bzw. eine fernmündliche Übermittlung.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen verlangen. Diese Regeln sich nach den nachfolgend genannten pauschalen Gebühren.

Die Rücktrittsgebühren für das Mietobjekt betragen:
• bis 2 Monate vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises
• bis 1 Monate vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises
• bis 3 Wochen vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises
• bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises
• ab 2 Wochen vor Reisebeginn 95 % des Mietpreises

Nicht in Anspruch genommene Leistungen 
Beansprucht der Kunde vertragliche Leistungen,
insbesondere infolge verspäteter Ankunft
und/oder früherer Abreise wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder
Vermittler GS Ferien, zu vertretenen Gründen nicht
nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können
und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind.
Eine solche Reiseabbruchversicherung,
deren Abschluss empfohlen wird, ist im Preis
für das Feriendomizil nicht enthalten.

Buchungsablauf

Durch die Onlinebuchung bietet der Kunde GS Ferien den Abschluss eines Vertrages an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme und schriftlicher Bestätigung binnen 24 Std. durch GS Ferien zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
GS Ferien übermittelt, entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden,
an diesen ein ausgefülltes, mit  Leistungsdaten, den Belegungszeiten
und Preisen von GS Ferien namens des Eigentümers/Vermieters
rechtsverbindliches Exemplar des Belegungsvertrages.
Nach Erhalt des Belegungsvertrages ist die Buchung verbindlich.
In dieser Weise bestätigt GS Ferien dem Kunden
namens des Eigentümers/Vermieters den Abschluss des Vertrages
auf der Grundlage der Objektbeschreibung und
dessen Vermittlungsbedingungen verbindlich nach Ablauf von 24 h.
Diese Zeit nimmt GS Ferien in Anspruch um eine erneute Bestätigung
der Verfügbarkeit des Objektes beim Eigentümer zu prüfen.

 Obliegenheit des Kunden gegenüber dem Vermieter und GS Ferien
Mängel der Vermittlungsleistung von GS Ferien hat der Kunde gegenüber dem Vermittler
unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag, soweit GS Ferien  in der Lage gewesen wäre,
angemessene Abhilfe zu schaffen. Mängel des Feriendomizils,
seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen
sind vom Kunden unverzüglich gegenüber GS Ferien schriftlich
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft,
bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermittler,
soweit dieser in der Lage gewesen wäre, den Mangel oder die Störung unmittelbar
oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
Das Feriendomizil darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, im Falle einer Überbelegung eine zusätzliche
angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.
Der Vermieter kann verlangen, dass die überzähligen Personen
unverzüglich das Feriendomizil verlassen.
Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden
und maximal einer Übernachtung beschränkt.
Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung
einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
Der Kunde und dessen Mitreisende verpflichten sich, das Feriendomizil und
seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln und dem Vermieter
alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Feriendomizil bei der Abreise besenrein zu übergeben.
Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter berechtigt,
die hierfür entstehenden bei dem Kunden geltend zu machen.

Haftung 
Die vertragliche Haftung von GS Ferien als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag
ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden von GS Ferien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder GS Ferien für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfens verantwortlich ist.

Verjährung  
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag,
die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von GS Ferien beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GS Ferien
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von GS Ferien beruhen.
Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die   Vermittlertätigkeit
zwischen dem Kunden und GS Ferien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen
GS Ferien aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von GS Ferien gegen den Kunden aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen von GS Ferien aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag gegen Kunden,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz von GS Ferien vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften,
die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und GS Ferien anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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